22. Januar 2012
Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion zum Freiwilligendienst im Landkreis Dachau
Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht im Juni 2011 wurde der Freiwilligendienst zum 1. Juli 2011 eingeführt. Auf die mit Zivildienstleistenden bisher besetzten Stellen hatte diese Maßnahme unmittelbare Wirkung. Sowohl den Zwischenberichten des Bundesministeriums für Familie, Soziales, Frauen und Jugend als auch den Agenturmeldungen ist zu entnehmen, dass der neue Bundesfreiwilligendienst unterschiedlich erfolgreich angelaufen ist. Insgesamt bleibt bisher anzunehmen, dass nur ein Teil der ehemals mit Zivis besetzten Stellen in Wohlfahrtsverbänden und anderen Organisationen jetzt durch BFD-Stellen besetzt oder mit jungen Menschen, die sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) entschieden haben, abgedeckt werden. Die Auswirkung dürfte u. a. sein, dass ein Teil der durch Zivildienstleistende erbrachte Arbeitseinsatz durch Mehrarbeit der hauptamtlichen Mitarbeiter kompensiert und andere Leistungen reduziert oder nicht mehr erbracht werden können. Die vermutete unter dem tatsächlichen Bedarf zu gering ausgeprägte Nachfrage nach der Besetzung derartiger Stellen im Landkreis Dachau, stellt betroffene Einrichtungen vor massive Herausforderungen.
Um den im Landkreis Dachau konkret vorliegenden Handlungsbedarf zu ermitteln und die Möglichkeiten der Unterstützung durch die Landkreisverwaltung zu identifizieren, hat die SPD-Kreistagsfraktion an Landrat Christmann folgende Anfrage gerichtet:
Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht im Juni 2011 wurde der Freiwilligendienst zum 1. Juli 2011 eingeführt. Auf die mit Zivildienstleistenden bisher besetzten Stellen hatte diese Maßnahme unmittelbare Wirkung. Sowohl den Zwischenberichten des Bundesministeriums für Familie, Soziales, Frauen und Jugend als auch den Agenturmeldungen ist zu entnehmen, dass der neue Bundesfreiwilligendienst unterschiedlich erfolgreich angelaufen ist. Insgesamt bleibt bisher anzunehmen, dass nur ein Teil der ehemals mit Zivis besetzten Stellen in Wohlfahrtsverbänden und anderen Organisationen jetzt durch BFD-Stellen besetzt oder mit jungen Menschen, die sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) entschieden haben, abgedeckt werden. Die Auswirkung dürfte u. a. sein, dass ein Teil der durch Zivildienstleistende erbrachte
Arbeitseinsatz durch Mehrarbeit der hauptamtlichen Mitarbeiter kompensiert und andere Leistungen reduziert oder nicht mehr erbracht werden können. Die vermutete unter dem tatsächlichen Bedarf zu gering ausgeprägte Nachfrage nach der Besetzung derartiger Stellen im Landkreis Dachau, stellt betroffene Einrichtungen vor massive Herausforderungen.
Um den im Landkreis Dachau konkret vorliegenden Handlungsbedarf zu ermitteln und die Möglichkeiten der begleitenden Unterstützung durch die Landkreisverwaltung und/oder die Gremien des Landkreises zu identifizieren, bedarf es der Einholung von Daten und Fakten. Die Einbeziehung der betroffenen Verbänden, Einrichtungen, Initiativen und Institutionen bei der Erstellung der Datenübersicht ist hilfreich um folgende Fragen zu
klären:
1. Wie beurteilen im LK Dachau aktive Institutionen, Verbände, Einrichtungen und Initiativen die Alten – und Service Zentren, Kindergärten, Träger der Freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege, offene Kinder – und Jugendarbeit, Behindertenarbeit etc. die Situation nach Wegfall des Zivildienstes?
2. Wie hoch ist im LK Dachau der prozentuale Anteil der ehemaligen Zivildienststellen, die durch den Einsatz von Freiwilligen nicht mehr besetzt werden konnten?
3. Auf welche Weise gleichen die Einrichtungen, Initiativen und Verbände, den Personalfehlbedarf aus?
a) Wurden Hilfsangebote, soziale Dienstleistungen usw. im LK Dachau reduziert oder ganz eingestellt und wenn ja auf welche Projekte bezieht sich die Veränderung und in welchem Ausmaß?
b) Sofern die Leistungen reduziert oder gänzlich aus dem Leistungsangebot genommen wurden, konnten Ersatz-/Alternativangebote im LK Dachau gestellt werden – wenn ja wie ist/war die Auswirkung auf die Finanzierung der Ersatz-/Alternativangebot und wie hat sich die ggf. vorhandene Kostenbeteiligung der Leistungsnehmer/Leistungsempfänger verändert?
4. Wie kann der Landkreis Dachau (Landkreisverwaltung, Gremien des Landkreises) unterstützen und zur Situationsverbesserung beitragen?



















