16. Oktober 2011

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Einführung öffentlicher Online-Petitionen im Landkreis Dachau

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt die Verwaltung des Landkreises Dachau erarbeitet einen Umsetzungsvorschlag zur Einführung öffentlicher Online-Petitionen im Landkreis Dachau.
Begründung:
Bürgerbeteiligung zu stärken ist eine der Schwerpunktherausforderungen auf allen
politischen Gestaltungsebenen. Neue Techniken zu nutzen, die neue Möglichkeiten der Bürgermitwirkung schaffen, wie eine Online-Petition auf Landkreisebene einzuführen, ist zeitgemäß und notwendig Auf der kommunalen Ebene gewinnt die Partizipation der Wohnbevölkerungen an den Entwicklungs-, Gestaltungs-, Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen als Element des demokratischer Beteiligung zunehmende Bedeutung. Stärkere Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Entscheidungsfindung ist als eine vorparlamentarische sinnvolle Ergänzung der vorgegebenen Arbeitsformen der kommunalen Selbstverwaltung zu verstehen. So stellt die Fachzeitschrift „Die Neue Verwaltung“ fest: „Die Kommunen sehen in kooperativen und dialogischen Formen der Bürgerbeteiligung einen größeren Gewinn als in plebiszitären Mitwirkungsformen (Bürgerbegehren und Bürgerentscheide).” Nicht die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger an Stelle des Rates, sondern ihre intensive Einbeziehung vor Entscheidungen von Rat und Verwaltung sind in der Regel der richtige.” (Zeitschrift „Die Neue Verwaltung“ 2/2002, S. 10)
Das Petitionsrecht ist eine Form der Bürgerbeteiligung. Auf Bundesebene ist es im Art. 17 GG verankert: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Der Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union schreibt das Petitionsrecht auf Europäischer Ebene fest: Jeder Bürger kann jederzeit allein oder zusammen mit anderen Personen sein Petitionsrecht ausüben, also eine Petition an das Europäische Parlament richten. Art. 227 EGV „Jeder Bürger der Union sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat kann allein oder zusammen mit anderen Bürgern oder Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament richten.“
Der Artikel 115 I der Bayerischen Verfassung stellt fest: „Alle Bewohner Bayerns
haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.“

Im Anwendungsbereich der Landkreise wird die Einwirkungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger festgelegt in der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LkrO) Art. 12b I „Die Kreisbürger können beantragen, dass das zuständige Kreisorgan eine Kreisangelegenheit behandelt (Bürgerantrag).“
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren weist ausdrücklich auf das Petitionsrecht vor den Landkreisbehörden hin: “Die Bewohner Bayerns können sich daher auch an das Landratsamt mit Eingaben und Beschwerden wenden. …”

Eine sinnvolle und zeitgemäße Ergänzung zu den bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten der BürgerInnen auf kommunaler Ebene stellt die E-Petition dar. Es ist ein erprobtes modernes Instrument der Bürgereinbindung, das auf Bundesebene bereits seit 2005 zur Verfügung steht und von den Bürgern genutzt wird.

Auch auf europäischer Ebene wird den UnionsbürgerInnen die Einreichung einer online- Petition ermöglicht.
Für Online-Petitionen stellt der Freistaat Bayern auf seiner Homepage ein Onlineformular zur Verfügung um die Petition einzutragen.

Online-Petitionen mit den anwenderfreundlichen Optionen des Internets zu
ermöglichen bedeutet für die Landkreise und Kommunen den Bürgern vor Ort die neuen Wege der Partizipation in einer lebendigen bürgernahen Demokratie des 21. Jahrhunderts zu eröffnen.

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